Informatives rund um den Immobilienkauf in Apulien

Liebe Interessierte an Immobilien in Apulien,

da des Öfteren Frage zum Prozedere eines Immobilienkaufs in Apulien inklusive vorgeschalteter Besichtigung kommen, hier einmal die wichtigsten Punkte stichwortartig aufgelistet. Weitere Infos gibt es dann entweder auf http://www.immobilien-apulien.de unter den Geschäftsbedingungen oder auch gerne per E-Mail unter info@immobilien-apulien.de.

  • Ein Kontakt per E-Mail mit Angaben von Adresse und Handynummer ist sinnvoll, weil dann – im Falle einer späteren Besichtigung – gleich ihre Daten vorhanden sind. In der E-Mail lassen sich darüber hinaus alle Fragen zusammenfassen, sodass die Antworten ebenso komprimiert gegeben werden können.
  • Bei einer ersten Anfrage zu den Immobilien in Apulien am besten immer den Link des jeweiligen Objekts mit in die E-Mail kopieren, das erleichtert bei mehr als 200 Angeboten das Auffinden. Bitte orientieren Sie sich an den Angeboten auf http://www.immobilien-apulien.de/alle.htm.
  • Kommt es zu einer Besichtigung vor Ort, so wird ein erster Termin, aus dem sich alles weitere ergibt, in der Regel von mir in Absprache mit ihnen mit dem Partnerbüro in Manduria vorfixiert. Eine Übersetzerin ist immer mit dabei. Vor dem Ortstermin bitte ich Sie die auch auf der Homepage hinterlegten AGB zu bestätigen.
  • Wichtig: Alle Schritte bis hierher inklusive der Besichtigung sind für Sie kostenfrei.
  • Gefällt ihnen vor Ort ein bestimmtes Objekt so gut, dass Sie es kaufen möchten, dann bitten wir Sie um die Hinterlegung einer Garantiesumme von 500-1000 Euro je nach Listenpreis. Dadurch wird das Objekt erst einmal geblockt. Das Prozedere wird inklusive der kommenden Schritte schriftlich festgehalten.
  • Sie können sich auch nach Rückkehr entscheiden, die genannte Summe überweisen. Ohne eine solche Garantie können die Partner nicht tätig werden, da die Beschaffung der Dokumente mit Kosten und Arbeit verbunden ist.
  • Innerhalb von ca. 14 Tagen werden die benötigen Dokumente für den Verkauf eingeholt. Wenn diese ihnen zur Verfügung gestellt werden, erhalten Sie gleichzeitig einen Vorvertrag. Sie können sich natürlich zu diesem Zeitpunkt noch gegen einen Abschluss entscheiden, allerdings verfällt dann in der Regel die Garantiesumme.
  • Der Vorvertrag ist ein privatrechtliches Dokument zwischen ihnen und dem Verkäufer. Er ist auf Italienisch abgefasst. Eine deutsche Übersetzung muss bei Bedarf von ihnen auf ihre Kosten in Auftrag gegeben werden. Allerdings sind die Bausteine eines solchen Dokuments immer gleich, sie enthalten die wichtigsten Daten zur Person des Käufers und Verkäufers, zum Objekt (Lage, Lastenfreiheit, Pläne) sowie Vertrags- und Zahlungsbedingungen. Der Inhalt wird ihnen gern schon beim Ortstermin erläutert.
  • Notargebühren und Steuern versuchen die Partner bereits bis zu diesem Zeitpunkt in Erfahrung zu bringen, damit Sie einen kompletten Kostenüberblick haben. Diese werden zum Notartermin fällig.
  • Den Vorvertrag gilt es innerhalb von ca. 14 Tagen zu unterzeichnen und die zuvor vereinbarte Anzahlung zu leisten. Dies lässt sich alles per E-Mail bzw. (Online-)Banking aus Deutschland abwickeln. Nach Eingang der Anzahlung bekommen Sie ein vom Eigentümer unterzeichnetes Vertragsexemplar per E-Mail.
  • Nach kompletter Abwicklung des Vorvertrags ist im direkten Anschluss meine Vermittlungsprovision von 4 % per Rechnungsstellung fällig.
  • Im Vorvertrag wird auch der Termin des Notarvertrags festgehalten, der in der Regel 2-4 Monate später liegt. Für ihn ist ein Aufenthalt vor Ort zwingend erforderlich. Die erforderliche Steuernummer wird durch das Partnerbüro (auf ihre Kosten) in Auftrag gegeben.
  • Die Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem Katasterwert des Objekts, der oftmals geringer ist als der Zeit-/Verkaufswert. Die über den Kastasterwert hinausgehende Summe ist, sofern zu diesem protokolliert wird (was eine legale Vorgehensweise ist), vor Ort an den Verkäufer in bar zu übergeben. Alle anderen Summen fließen unbar über Verrechnungsschecks bzw. Vorabüberweisung an den Verkäufer. (Sie können auch zum realen Verkaufspreis protokollieren. Das bedeutet höhere Nebenkosten).
  • Wichtig: Im Gegensatz zum deutschen Recht werden Sie mit Unterzeichnung beim Notar sofort Eigentümer. Es gibt keine Übergangsfrist. Deshalb muss beim Notartermin auch die komplette Summe gezahlt sein/werden.
  • Bei den Kaufsteuern wird zwischen Erst- (günstiger) und Zweitwohnsitz unterschieden. In der Regel ist das dann der Zweitwohnsitz, wenn Sie nicht vorhaben, ständig dort zu leben. Die Notargebühren sind immer gleich.
  • Insgesamt empfehle ich, von ca. 15-20 % der Kaufsumme als Nebenkosten auszugehen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Besser es wird am Ende günstiger als teurer.
  • Wenn Sie Eigentümer sind, kommen noch einige Behördengänge und Erledigungen auf Sie zu. Sprechen sie dahingehend am besten das Partnerbüro in Manduria an. Dort gibt es die entsprechenden Kontakte und man ist gern bei den ersten Terminen behilflich.
  • Als Empfehlung: Wenn sie noch kein Italienisch beherrschen, schaffen Sie sich nach und nach in die Sprache rein. Das erleichtert nicht nur dem Kontakt mit den Einheimischen, die sich darüber freuen, wenn Zugezogene ihre Heimat dadurch wertschätzen, sondern macht Sie im täglichen Leben auch ein Stück weit selbständiger, wenn es um Behördengänge oder Handwerkerkontakte geht.

Ich hoffe, ich konnte ihnen fürs Erste ein wenig weiterhelfen. Wenn noch weitere Fragen sind, dann können sie mich über den o.g. Kontakt erreichen.

Viele Grüße Thomas Wilken

P.S. Diese Liste wird ständig aktualisiert 😉

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